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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 01.01.2002 hat der 
Gesetzgeber die Alterssicherung in Deutschland zu einem großen
Teil auf die Schultern der Arbeitgeber verlagert.

Arbeitgeber haben den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung (bAV) gemäß
§ 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu erfüllen. Bei der Auswahl von bAV-Angeboten sind Haftungsklippen sowie Aufklärungs- und Informationspflichten zu beachten. In den meisten Branchen ist die Entgeltumwandlung zudem durch Tarifverträge geregelt. Hinzu kommt eine Fülle von zum Teil intransparenten Angeboten von Versicherern,  Pensionskassen, Pensionsfonds oder anderen Finanzdienstleistern.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Mitarbeitern ein bestmögliches Angebot zu unterbreiten und dabei Haftungsfallen für Ihre Firma zu vermeiden. Wir überprüfen, koordinieren und konsolidieren bestehende Vertragswerke ("bAV-Inventur") und dämmen bürokratischen Wildwuchs ein.