Auslagerung von Pensionszusagen

Die deutsche Wirtschaft hat seit den fünfziger Jahren in dreistelliger
Milliardenhöhe Rückstellungen für Pensionszusagen in ihren Bilanzen aufgehäuft. Diese immer noch zum Teil ungedeckte Schuldenlast drückt heute, angesichts verschärfter Bonitätskriterien nach Basel II und III gerade mittelständische Unternehmen. Vielfach geraten die Rentenzusagen der Vergangenheit zur demografischen Falle für die Zukunft. Denn heutige und künftige Rentnergenerationen erfreuen sich einer stetig steigenden Lebenserwartung.

Abhilfe kann das frühzeitige Outsourcing von Pensionslasten auf einen externen Versorgungsträger, z.B. einen Pensionsfonds schaffen. Auch die Abfindung oder die Auslagerung von laufenden Renten auf eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse kann die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verbessern:

Erhöhung der Bonität (Stichwort Ratings)
Verbesserung der Bilanzkennziffern
Liquiditätsverträgliche Voraustilgung
Erleichterung von Unternehmensverkauf
Abbau von Insolvenzsicherungskosten
Auslagerung der Betriebsrentenbürokratie

Ob und inwieweit eine Auslagerung wirtschaftlich lohnt, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Dies gilt auch für mögliche Teilkonsolidierungen. Maßgeblich sind die Ziele und die jeweilige Situation des Unternehmens. Die gesamte Thematik der Konsolidierung von betrieblichen Pensionsverpflichtungen ist komplex. Sie muss daher in allen wesentlichen arbeitsrechtlichen, steuerlichen, bilanziellen, versicherungsrechtlichen und personalwirtschaftlichen Konsequenzen geprüft werden. Auch bei „Funding“-Angeboten (CTA) von Banken, Investmentgesellschaften oder Versicherungen ist ein fundierter Modellvergleich anzuraten.

Kurzexpertisen

Zu allen Themengebieten bieten wir auch Kurzexpertisen, z.B. Langfristprognosen zur Entwicklung von Pensionsrückstellungen und von Rentenzahllasten.