Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 01.01.2002 hatte der Gesetzgeber die Alterssicherung in Deutschland zu einem wesentlichen Teil auf die Schultern der Arbeitgeber verlagert.

Arbeitgeber haben den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung (bAV) nach § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu erfüllen. Bei der Auswahl von bAV-Angeboten sind allerdings Haftungsfragen sowie Aufklärungs- und Informationspflichten zu beachten. In vielen Branchen ist die Entgeltumwandlung zudem durch komplexe Tarifverträge geregelt. Hinzu kommt eine Fülle von zum Teil undurchsichtigen Angeboten von Versicherern, Pensionskassen, Pensionsfonds oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmen.

Wir helfen Ihnen dabei, für Ihre Beschäftigten ein bestmögliches Angebot zu gestalten und dabei Haftungsfallen für die Firma zu vermeiden. Wir überprüfen, managen und konsolidieren bestehende betriebliche Versorgungswerke (bAV-Inventur) und dämmen dabei bürokratischen Wildwuchs ein.