Wertguthaben für Arbeitszeit

Die „Rente mit 67“ bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine aussichtsreiche Perspektive. Eine Lösung, um Arbeitnehmern auch in der Zukunft den Vorruhestand zu ermöglichen, sind s. g. flexible Wertguthaben.

Nach dem zum 01.01.2009 novellierten „Flexi II-Gesetz“ können Arbeitnehmer Lohnanteile (Arbeitsentgeltguthaben), z.B. für Überstunden oder für Sonderzahlungen, mit den darauf entfallenden Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung auf Langzeitkonten insolvenzgesichert ansparen. Arbeitszeiten können so auch über längere Zeiträume hinweg flexibilisiert werden. Überstundensalden und Urlaubsüberhänge können gezielt abgebaut und für spätere Auszeiten, z.B. für ein Sabbatical oder eine Eltern- oder Pflegezeit genutzt werden.

Die Einrichtung setzt fundierte personalwirtschaftliche Beratung voraus. Sie muss an die Personal- und Entgeltstrukturen des Unternehmens angepasst werden.