Gestaltung von Vorsorgelohn

Schwindende Sozialversicherungsleistungen, z.B. bei den gesetzlichen Alters- und Invalidenrenten, erhöhen die Attraktivität und die Nachfrage bei Arbeitnehmern nach betrieblicher Zusatzversorgung.

Eine vorteilhafte Lösung kann die Einführung von Vorsorgelohn sein – als eine für den Arbeitgeber kostengünstige Alternative zu einer Barlohnerhöhung. Denn Beiträge z.B. zu einer Betriebsrente oder einer betrieblichen Unfallversicherung anstelle von (mehr) Barlohn sind für Mitarbeiter und Unternehmen dauerhaft lohnnebenkostenfrei. Als Arbeitgeber sparen Sie so bis zu 25 Prozent. Wir helfen Ihnen, ein passendes Vorsorgelohnmodell einzuführen, ggf. mit Ihrem Betriebsrat darüber zu verhandeln, und die Umsetzung rechtlich und verwaltungsseitig in Ihrem Unternehmen zu verankern.