Versorgung und Vergütung

Der demografische Wandel der Gesellschaft macht auch vor den Unternehmen nicht Halt. Das Durchschnittsalter deutscher Belegschaften steigt stetig, während es an Nachwuchs in vielen Branchen mangelt.

In einer Serie von Reformgesetzen hat der Staat den Umbau der Sozialsysteme zudem zur Aufgabe für die Arbeitgeber gemacht: Riester-Rentenreform (2002), Ende der gesetzlichen Altersteilzeit seit 2009, Rente ab 67 (Altersgrenzenanpassungsgesetz ab 01.01.2008).

Daraus erwachsen neue Herausforderungen, aber auch Chancen für die Personalwirtschaft der Unternehmen. Denn die Gestaltungs- und Förderspielräume für betriebliche Versorgungen wurden auf der anderen Seite in den vergangenen Jahren sukzessive erweitert: ob bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei anderen sozialen Zusatzleistungen oder bei der Arbeitszeitflexibilisierung. Anlass, ihre bisherigen Systeme zu überprüfen haben deutsche Unternehmen auch bei der Konsolidierung, d.h. bei der rechtlichen Neuordnung und Ausfinanzierung von ungedeckten Pensionsverpflichtungen.